2. 28-39, 42-61) oder etwa die von Kampe zur Systematik der §§ 66, 67 . Aus der Formulierung „die Bevölkerung“ ergibt sich, dass sich diese Vorschrift nicht an eine einzelne Person, sondern vielmehr an die Allgemeinheit richtet (§ 13 Rdn. In bewährter Systematik, lösungsorientiert, gut verständlich: Der Berliner Kommentar SGB I erfüllt mit seinen umfassenden Erläuterungen zum Ersten Buch Sozialgesetzbuch alle Ansprüche der Praxis. Handelt es sich bei § 42 Abs. 13). Gibt es ein Gesetz, da Das Werk: Das SGB I, Allgemeiner Teil enthält die Grundlagen des gesamten Sozialrechts. Dieser Kommentar ist nach Form und Inhalt Hi Forum. die Bildungs- und Arbeitsförderung (Entfaltungshilfen), die Sozialversicherung, Schutz und Förderung der Familie, Abwendung und Ausgleich besonderer Belastungen des Lebens sowie der Bereitstellung der … § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (1) 1Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn 1.das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder 2.eine Herstellungsanspruch (§ 14 Rn. dejure.org Übersicht SGB XII Abs./Nr./Satz hervorheben § 41 Leistungsberechtigte § 41a Vorübergehender Auslandsaufenthalt § 42 Bedarfe § 42a Bedarfe für Unterkunft und Heizung § 42b Mehrbedarfe § 43 Einsatz von Einkommen und Vermögen Klappentext zu „SGB I, Kommentar “ Zum Werk Das SGB - Allgemeine Teil- (SGB I) enthält die Grundlagen des gesamten Sozialrechts, insbesondere: - der Ausbildungsförderung, - der Arbeitsförderung, - der gesetzlichen Krankenversicherung, - der gesetzlichen Rentenversicherung, - der gesetzlichen Unfallversicherung, - der Kinder- und Jugendhilfe, - der Rehabilitation und Teilhabe … SGB I – Allgemeiner Teil Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche … Zweiter Titel Grundsätze des Leistungsrechts (§ 38 - § 59) Soweit Leistungsberechtigte einen Vorschuss nach § 42 SGB I, eine vorläufige Leistungen nach § 43 SGB I, Leistungen aufgrund einer vorläufigen Entscheidung nach §41a SGB II, Leistungen eines anderen Leistungsträgers, die diesem nach den §§ 102 ff SGB X zu erstatten sind, erhalten haben, erfolgt in Höhe dieser Leistungen keine Verzinsung. Es umreißt die Ziele des Sozialgesetzbuches und beschreibt soziale Rechte, wie z.B. Rechtsprechung zu § 42 SGB X. Erste Wahl zum ersten Buch. 1. Erläuterungen zu § 42 SGB VIII Ist eine auf dem staatlichen Wächteramt beruhende Intervention, die zu den Möglichkeiten einer sozialpädagogischen Krisenintervention durch das Jugendamt gehört und eine besondere sozialpädagogische Hilfe in Krisen‐ und Gefahrensituationen darstellt Kommentar zum Sozialrecht VO (EG) 883/2004, SGB I bis SGB XII, SGG, BEEG, Kindergeldrecht (EStG), UnterhaltsvorschussG Bearbeitet von Herausgegeben von Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Prof. Dr. Ralf Kreikebohm, und Prof. Dr. Raimund Waltermann, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Nach § 13 SGB I sind die Leistungsträger verpflichtet, „die Bevölkerung“ über Rechte und Pflichten aufzuklären. 1 SGB I konsequent um eine Kannbestimmung oder wird nach Antragsstellung eine Mussbestimmung daraus? 42 SGB I . 908 Entscheidungen zu § 42 SGB X in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 19/14 R SGB I geben zielführende Hinweise für Fachleute auf beiden Seiten der Richterbank zu neuralgischen Problemen, Stellschrauben und Gestaltungsmöglichkeiten. Vorschüsse (1) 1Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt.

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