5Die Erklärung bindet den Unternehmer mindestens für zwei Kalenderjahre. Eine sonstige Leistung kann auch in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen. 1 UStG n.F. erteilt worden ist (eine… die sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation; die Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen; die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen. 9 UStG immer dann vor, wenn der Unternehmer eine Leistung im wirtschaftlichen ... Zusammenfassung Begriff Der Leistungstatbestand der sonstigen Leistung beschreibt neben dem Begriff der Lieferung den Haupttatbestand der Leistung im Umsatzsteuerrecht. Ort der sonstigen Leistung, Ausnahme Grundstück, Verweis A 3a.3 UStAE ... sonstige Leistung AE. 2Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, ist stattdessen der Ort der Betriebsstätte maßgebend. Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und die Begutachtung dieser Gegenstände für einen Empfänger, der weder ein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung ausgeführt wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist. B.: Außer-Haus-Verkauf): Wo die Warenbewegung beginnt. Umsatzsteuergesetz (UStG) § 3 Lieferung, sonstige Leistung (1) Lieferungen eines Unternehmers sind Leistungen, durch die er oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung der Verfügungsmacht). keine juristische Person, die sowohl unternehmerisch als auch nicht unternehmerisch tätig ist, bei der die Leistung nicht ausschließlich für den privaten Bedarf des Personals oder eines Gesellschafters bestimmt ist. Gesellschafterverbrauch nach § 1 Abs. (1a) Einer sonstigen Leistung gegen Entgelt werden gleichgestellt (Anm. Steuerschuldner § 13b UStG. Jänner 2004 gleichgestellt: Die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes, der zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, durch den Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, Sonstige Leistungen, die der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit dienen (vgl. Eine Vermittlungsleistung an einen Empfänger, der weder ein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist, wird an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz als ausgeführt gilt. 6 UStG, § 3 Abs. I S. 2451), in Kraft getreten am 18.12.2019 Gesetzesbegründung verfügbar. sonstige Leistungen, die der Erschließung von Grundstücken oder der Vorbereitung, Koordinierung oder Ausführung von Bauleistungen dienen. 1 Satz 2 Buchstabe b UStG 1993 der Steuer unterlagen. 5 v.H. Sonstige Leistung (§ 3a, Art 3a UStG) Stand: 1.1.2016 § 3a. (1) Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der Absätze 2 bis 8 und der §§ 3b und 3e an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Umsatzsteuergesetz § 3a Ort der sonstigen Leistung (1) Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der Absätze 2 bis 8 und der §§ 3b, 3e und 3f an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. 3e.1 UStAE). Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo sie vom Unternehmer tatsächlich erbracht werden: kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter sowie die damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die für die Ausübung der Leistungen unerlässlich sind, an einen Empfänger, der weder ein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist. § 13b Abs. § 3 UStG, Lieferung, sonstige Leistung I. 14 UStG 39d. (3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 gilt: Eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück wird dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt. Der Ort bestimmt sich nach § 3e UStG (Abschn. § 3a Ort der sonstigen Leistung (1) 1Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der Absätze 2 bis 8 und der §§ 3b und 3e an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. A 3a UStAE. 15 UStG 1994 der österreichischen Umsatzsteuer. 7 Satz 1 UStG, wenn kein Transport erfolgt (z. Sitzort des leistenden Unternehmers (§ 3a Abs. – Steuergegenstand und Geltungsbereich (1) Lieferungen eines Unternehmers sind Leistungen, durch die er oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung der Verfügungsmacht). 2 Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, ist stattdessen der Ort der Betriebsstätte maßgebend. eine in Absatz 3 Nr. 3 Nr. der Liefergegenstand oder die sonstige Leistung oder die Identität des leistenden Unternehmers entweder auf dem Instrument selbst oder in damit zusammenhängenden Unterlagen, einschließlich der Bedingungen für die Nutzung dieses Instruments, angegeben sind. 1. 1 UStG. 3Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend bei einer sonstigen Leistung an eine ausschließlich nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist, und bei einer sonstigen Leistung an eine juristische Person, die sowohl unternehmerisch als auch nicht unternehmerisch tätig ist; dies gilt nicht für sonstige Leistungen, die ausschließlich für den privaten Bedarf des Personals oder eines Gesellschafters bestimmt sind. Sonstige Leistung Ort der sonstigen Leistung § 3a Abs. Sonstige Leistungen sind solche, die keine Lieferungen sind. 1 Nr. keine ausschließlich nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist. 2Sonstige Leistungen im Sinne des Satzes 1 sind: 3Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der leistende Unternehmer seinen Sitz, seine Geschäftsleitung, eine Betriebsstätte oder in Ermangelung eines Sitzes, einer Geschäftsleitung oder einer Betriebsstätte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in nur einem Mitgliedstaat hat und der Gesamtbetrag der Entgelte der in Satz 2 bezeichneten sonstigen Leistungen an in Satz 1 bezeichnete Empfänger mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Sitz in anderen Mitgliedstaaten insgesamt 10 000 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr nicht überschreitet. 4 Satz 1 UStG). (1) 1Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der Absätze 2 bis 8 und der §§ 3b und 3e an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. die sonstigen Leistungen im Geschäft mit Gold, Silber und Platin. (2) 1 Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 und der §§ 3b und 3e an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Restaurationsleistung), wenn diese Abgabe nicht an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn während einer Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets erfolgt. (8) 1Erbringt ein Unternehmer eine Güterbeförderungsleistung, ein Beladen, Entladen, Umschlagen oder ähnliche mit der Beförderung eines Gegenstandes im Zusammenhang stehende Leistungen im Sinne des § 3b Absatz 2, eine Arbeit an beweglichen körperlichen Gegenständen oder eine Begutachtung dieser Gegenstände, eine Reisevorleistung im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 5 oder eine Veranstaltungsleistung im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, ist diese Leistung abweichend von Absatz 2 als im Drittlandsgebiet ausgeführt zu behandeln, wenn die Leistung dort genutzt oder ausgewertet wird. 4Der leistende Unternehmer kann dem Finanzamt erklären, dass er auf die Anwendung des Satzes 3 verzichtet. 3 Nr. 15 UStG) 619 Entscheidungen zu § 3a UStG in unserer Datenbank: Strafrechtliches Analogieverbot (Reichweite bei Blanketttatbeständen; Grenze des ... A und B - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - ... Zum Vorliegen von "auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen" i. S. ... Einordnung einer Online-Partnervermittlung als elektronisch erbrachte ... Steuerbarer Leistungsaustausch bei einem Kooperationsvertrag, Vorliegen eines ... Leistungsort bei Bezug von sog. 4 UStG von ... Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab). Gewährung des Zugangs zu Erdgas- und Elektrizitätsnetzen und die Fernleitung, die Übertragung oder die Verteilung über diese Netze sowie damit unmittelbar zusammenhängende sonstige Leistungen (§ 3a Abs. Eine Vermittlungsleistung an einen Empfänger, der weder ein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist, wird an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz als ausgeführt gilt. 1 UStG) Sonstige Leistungen werden an dem Ort ausgeführt, an dem der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. 2Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt, gilt die Betriebsstätte als der Ort der sonstigen Leistung. § 3a III Nr. : Eigenverbrauch): 1. 2 UStG setzt voraus, dass der Leistungsempfänger In diesem Fall ist der Ort der sonstigen Leistung der Ort, an dem der Leistungsempfänger seinen Unternehmenssitz hat, also Deutschland. 9a UStG Nach § 3 Abs. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Abs. (2) 1 Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 und der §§ 3b und 3e an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Die Leistung des Schweizer Werbungsmittlers an die Gemeinde unterliegt nach § 3a Abs. 2Satz 1 gilt nicht, wenn die dort genannten Leistungen in einem der in § 1 Absatz 3 genannten Gebiete tatsächlich ausgeführt werden. 14 bis 18) oder eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person ist, der eine USt-IdNr. eine in Absatz 3 Nr. Eine sonstige Leistung kann auch in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen. Sonstige Leistung Lieferung; Ort der Leistung § 3a Abs. Art der Leistung Rechtsgrundlage; Nach § 3a Absatz 2 UStG im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers; hierzu zählen insbesondere Dienstleistungen, die aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat importiert werden. 5 Satz 3 bis 5: Zur Anwendung vgl. Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Die neuesten Entscheidungen zur COVID-19-Pandemie, Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2016 - C-453/15, FG Niedersachsen, 01.10.2020 - 11 K 185/19, FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2006 - 6 K 2991/03, FG Berlin-Brandenburg, 18.05.2011 - 7 K 7226/07, Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV), Erster Abschnitt - Steuergegenstand und Geltungsbereich (§§. (6) 1Erbringt ein Unternehmer, der sein Unternehmen von einem im Drittlandsgebiet liegenden Ort aus betreibt. 3 UStG 1993, sowie als unentgeltliche Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 2 bezeichnete Leistung oder die langfristige Vermietung eines Beförderungsmittels, eine in Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 bis 10 bezeichnete sonstige Leistung an eine im Inland ansässige juristische Person des öffentlichen Rechts oder. von nicht mehr als 30 Tagen bei anderen Beförderungsmitteln. (6) Erbringt ein Unternehmer, der sein Unternehmen von einem im Drittlandsgebiet liegenden Ort aus betreibt. Als kurzfristig im Sinne des Satzes 1 gilt eine Vermietung über einen ununterbrochenen Zeitraum. 1 UStG, § 1a Abs. (4) Ist der Empfänger einer der in Satz 2 bezeichneten sonstigen Leistungen weder ein Unternehmer, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist, und hat er seinen Wohnsitz oder Sitz im Drittlandsgebiet, wird die sonstige Leistung an seinem Wohnsitz oder Sitz ausgeführt. „B2B-Leistung“ liegt zukünftige gemäß § 3a Abs. § 3a UStG Ort der sonstigen Leistung - Umsatzsteuergesetz und weitere Themen lernen Sie auf http://www.bibukurse.de. 3 Nr. 2 Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt, gilt die Betriebsstätte als der Ort der sonstigen Leistung. 2 UStG ist, dass der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist und die Leistung für sein Unternehmern bezogen hat (vgl. (3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 gilt: (4) 1Ist der Empfänger einer der in Satz 2 bezeichneten sonstigen Leistungen weder ein Unternehmer, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist, und hat er seinen Wohnsitz oder Sitz im Drittlandsgebiet, wird die sonstige Leistung an seinem Wohnsitz oder Sitz ausgeführt. Gesetz - UStG. Einer sonstigen Leistung gegen Entgelt werden gemäß § 3a Abs. Ist der Empfänger der sonstigen Leistungen ein Nichtunternehmer und hat er seinen Wohnsitz oder Sitz außerhalb des Gemeinschaftsgebiets, so wird die sonstige Leistung dort ausgeführt, wo der Empfänger seinen Wohnsitz oder Sitz hat ( § 3a Abs. die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Restaurationsleistung), wenn diese Abgabe nicht an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn während einer Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets erfolgt. merken. Architektenleis-tung, Vermittlung durch Mak-ler Ort, wo das Grund-stück liegt § 3a Abs. 2 UStG kurzfristige Vermietung eines Beförderungsmittels (bis zu 90 Tage bei Wasserfahrzeu-gen, ansonsten bis zu 30 Ta-ge) § 3 Abs. Entsprechendes gilt für den innergemeinschaftlichen Erwerb. Als Unternehmer gilt gemäß 3a Abs. Wird die Leistung in der Zeit vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 bewirkt, wird die Leistung mit 16 v. H. bzw. im Einzelnen Rz. 24 Satz 1 +++). Architektenleistung, Vermittlung durch Makler: Ort, wo das Grundstück liegt § 3a Abs. Anm. (§ 3a UstG) Die Anwendung des § 3a Abs. § 27 Abs. der Verzicht auf Ausübung eines der in Nummer 1 bezeichneten Rechte; der Verzicht, ganz oder teilweise eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit auszuüben; die Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel; die Gewährung des Zugangs zum Erdgasnetz, zum Elektrizitätsnetz oder zu Wärme- oder Kältenetzen und die Fernleitung, die Übertragung oder Verteilung über diese Netze sowie die Erbringung anderer damit unmittelbar zusammenhängender sonstiger Leistungen. Umsatzsteuergesetz (UStG) § 3a Ort der sonstigen Leistung (1) Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der Absätze 2 bis 8 und der §§ 3b und 3e an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Eine sonstige Leistung an einen steuerpflichtigen Unternehmer, d. h. eine sog. § 3 Lieferung, sonstige Leistung (1) Lieferungen eines Unternehmers sind Leistungen, durch die er oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung der Verfügungsmacht). wird die sonstige Leistung an dem Ort ausgeführt, an dem der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort oder seinen Sitz hat. 9a UStG (→ Unentgeltliche Wertabgabe). 1 UStG Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, ist stattdessen der Ort der Betriebsstätte maßgebend. 1a UStG 1994 idF ab 1. 9 Satz 1 UStG ergibt sich, dass eine sonstige Leistung regelmäßig die bewusste Zuwendung eines wirtschaftlichen Vorteils ist, der nicht in der Verschaffung der … 12 bezeichneten Art. Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt, gilt die Betriebsstätte als der Ort der sonstigen Leistung. 2Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt, gilt die Betriebsstätte als der Ort der sonstigen Leistung. 2 UStG: Wo der Unternehmer für diesen Umsatz tätig wird; dies gilt aber nicht bei Restaurationsumsätzen in einem Beförderungsmittel. 3 Nr. Das gilt nicht für Münzen und Medaillen aus diesen Edelmetallen; der Verzicht auf Ausübung eines der in Nummer 1 bezeichneten Rechte; der Verzicht, ganz oder teilweise eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit auszuüben; die Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel; die Gewährung des Zugangs zum Erdgasnetz, zum Elektrizitätsnetz oder zu Wärme- oder Kältenetzen und die Fernleitung, die Übertragung oder Verteilung über diese Netze sowie die Erbringung anderer damit unmittelbar zusammenhängender sonstiger Leistungen. (2) 1 Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 und der §§ 3b und 3e an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. 1 UStG sonstige Leistungen im Zu-sammenhang mit Grundstü-cken, z.B. Sonstige Leistung: Ort der sonstigen Leistung § 3a Abs. A 3.12 UStAE. (1) Red. Nach dieser Definition ist es nicht erforderlich, dass der Empfänger auch über eine gültige USt-IdNr. Die österreichische Gemeinde schuldet die Steuer unter den Voraussetzungen des § 19 Abs. Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2020 (1) Sonstige Leistungen sind Leistungen, die nicht in einer Lieferung bestehen. 2 bezeichnete Leistung oder die langfristige Vermietung eines Beförderungsmittels, eine in Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 bis 10 bezeichnete sonstige Leistung an eine im Inland ansässige juristische Person des öffentlichen Rechts oder. Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo sie vom Unternehmer tatsächlich erbracht werden: kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter sowie die damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die für die Ausübung der Leistungen unerlässlich sind, an einen Empfänger, der weder ein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist. kein Unternehmer, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird. keine juristische Person, die sowohl unternehmerisch als auch nicht unternehmerisch tätig ist, bei der die Leistung nicht ausschließlich für den privaten Bedarf des Personals oder eines Gesellschafters bestimmt ist. Ort der Lieferung AE. Eine sonstige Leistung liegt nach der Grunddefinition des § 3 Abs. besteuert. A 3.10 UStAE. von nicht mehr als 30 Tagen bei anderen Beförderungsmitteln. Unentgeltliche sonstige Leistung i.S.d. (1) Sonstige Leistungen sind Leistungen, die nicht in einer Lieferung bestehen. Fassung aufgrund des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl. von nicht mehr als 90 Tagen bei Wasserfahrzeugen. BFH-Urteil vom 19. 3 Nr. (+++ § 3a Abs. 1 Nr. (7) Vermietet ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Inland aus betreibt, kurzfristig ein Schienenfahrzeug, einen Kraftomnibus oder ein ausschließlich zur Beförderung von Gegenständen bestimmtes Straßenfahrzeug, ist diese Leistung abweichend von Absatz 3 Nr. (2) Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 und der §§ 3b und 3e an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. (5) Ist der Empfänger einer der in Satz 2 bezeichneten sonstigen Leistungen. Als sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind insbesondere anzusehen: sonstige Leistungen der in § 4 Nr. 2 als im Drittlandsgebiet ausgeführt zu behandeln, wenn die Leistung an einen im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmer erbracht wird, das Fahrzeug für dessen Unternehmen bestimmt ist und im Drittlandsgebiet genutzt wird. 2 Satz 1 UStG. Nach § 3a Abs. Satz 1 gilt nicht, wenn die dort genannten Leistungen in einem der in § 1 Absatz 3 genannten Gebiete tatsächlich ausgeführt werden. Entnahme von sonstigen Leistungen nach § 3 Abs. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend bei einer sonstigen Leistung an eine ausschließlich nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist, und bei einer sonstigen Leistung an eine juristische Person, die sowohl unternehmerisch als auch nicht unternehmerisch tätig ist; dies gilt nicht für sonstige Leistungen, die ausschließlich für den privaten Bedarf des Personals oder eines Gesellschafters bestimmt sind. (1) Voraussetzung für die Anwendung des § 3a Abs. 4 UStG 1999 ... Zur Umsatzbesteuerung von Leistungen ausländischer Rundfunkanstalten an eine ... Ort der sonstigen Leistung bei Buchhaltungstätigkeiten - Bedeutung der nationalen ... Unabhängigkeit der Verortung einer sonstigen Leistung nach § 3a Abs. von nicht mehr als 90 Tagen bei Wasserfahrzeugen. 9a UStG werden einer sonstigen Leistung gleichgestellt: die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands, der zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, durch einen Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder für den privaten Bedarf seines Personals, … 2Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt, gilt die Betriebsstätte als der Ort der sonstigen Leistung. 2 als im Drittlandsgebiet ausgeführt zu behandeln, wenn die Leistung an einen im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmer erbracht wird, das Fahrzeug für dessen Unternehmen bestimmt ist und im Drittlandsgebiet genutzt wird. verfügen muss. Restaurationsleistung während einer Beförderung an Bord eines Schiffs, einem Luftfahrzeug oder einer Eisenbahn innerhalb des Gemeinschaftsgebiets. 2Wird die Vermietung des Fahrzeugs von einer Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, gilt Satz 1 entsprechend, wenn die Betriebsstätte im Inland liegt. Diese Regel gilt nur dann, wenn Die kurzfristige Vermietung eines Beförderungsmittels wird an dem Ort ausgeführt, an dem dieses Beförderungsmittel dem Empfänger tatsächlich zur Verfügung gestellt wird. 2Wird die Leistung von einer Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, gilt Satz 1 entsprechend, wenn die Betriebsstätte im Drittlandsgebiet liegt. keine ausschließlich nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist. Die Einräumung der Eintrittsberechtigung zu kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Veranstaltungen, wie Messen und Ausstellungen, sowie die damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen an einen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist, wird an dem Ort erbracht, an dem die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird. eine in Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 und 2 bezeichnete Leistung, Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz - AmtshilfeRLUmsG), Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BeitrRLUmsG). (7) 1Vermietet ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Inland aus betreibt, kurzfristig ein Schienenfahrzeug, einen Kraftomnibus oder ein ausschließlich zur Beförderung von Gegenständen bestimmtes Straßenfahrzeug, ist diese Leistung abweichend von Absatz 3 Nr. kein Unternehmer, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird. eine in Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 und 2 bezeichnete Leistung. 2 Satz 1 UStG wird eine sonstige Leistung, die an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, an dem Ort ausgeführt, von dem der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Aus der Ausschlussformulierung des Abs. ... Abziehbare Vorsteuer § 13b UStG 19% an 1787; Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19%. vor, wenn sie an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. [1] § 3 Abs. (1) 1Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der Absätze 2 bis 8 und der §§ 3b und 3e an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. 2 Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, ist stattdessen der Ort der Betriebsstätte maßgebend.