Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006. 2 bleibt unberührt. 1 und 2 geregelt. ... § 86 Abs. Mai 1994, BGBl. 8 SGB XI werden gemäß Anlage 1 erbracht. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Absatz 6 angefügt durch G … dejure.org Übersicht SGB XI Abs./Nr./Satz hervorheben Rechtsprechung zu § 86 SGB XI § 84 Bemessungsgrundsätze § 85 Pflegesatzverfahren § 86 Pflegesatzkommission § 87 Unterkunft und Verpflegung § 87a Berechnung und Zahlung des Heimentgelts § 87b … Mai 1994, BGBl. § 84 SGB XI, Bemessungsgrundsätze; Achtes Kapitel – Pflegevergütung → Zweiter Abschnitt – Vergütung der stationären Pflegeleistungen ... 4 Das Nähere zur Durchführung des Personalabgleichs wird in den Verträgen nach § 75 Abs. 8 und 85 Abs. 2 SGB IX Zielsetzungen Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind Überwindung und Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit Erhalt und Förderung der Arbeitsfähigkeit und Gesundheit Vermeidung von Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten Für die Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. § 84 SGB XI – Bemessungsgrundsätze (1) 1 Pflegesätze sind die Entgelte der Heimbewohner oder ihrer Kostenträger für die teil- oder vollstationären Pflegeleistungen des Pflegeheims sowie für die Betreuung und, soweit kein Anspruch auf Krankenpflege nach § 37 des Fünften Buches besteht, für die medizinische Behandlungspflege. Die Ausweisung der Vergütungszuschläge nach § 43 b SGB XI erfolgt in der Anlage 1. Euro zur Verfügung. § 84 Arznei- und ... November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. 5. nach § 84 Abs. I S. 1014) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. ... Kapitels sowie von § 36 und zur Entwicklung besonders pauschalierter Pflegesätze von § 84 Abs. SGB 11. Zitierungen von § 84 SGB XI Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung . Leistungen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung gemäß § 43 b SGB XI in Verbindung mit §§ 84 Abs. 8 SGB XI, werden den stationären Pflegeeinrichtungen finanzielle Grundlagen gegeben, eine bessere Betreuung für die Pflegebedürftigen im Sinne der von Fachverbänden geforderten Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Ausfertigungsdatum: 26.05.1994 3 SGB XI stehen jährlich bis zu 5 Mio. § 2 Personelle Ausstattung 1. buzer.de. L 311 vom 28.11.2001, S. 67), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/5 (ABl. Betreuung und Aktivierung von Pflegebedürftigen nach den Regelungen der §§ 43b, 84 Abs. 2 Satz 2 abgewichen werden. 8 und 85 Abs. § 84 SGB XI – Pflegesätze sind die Entgelte der Heimbewohner oder ihrer Kostenträger für die teil- oder vollstationären Pflegeleistungen des Pflegeheims sowie für die Betreuung und, soweit kein Anspruch auf außerklinische Intensivpflege nach § 37c des Fünften Buches besteht, für die medizinische Behandlungspflege.